Erlaubnis und Aufsicht für bPremium in Deutschland
bPremium besitzt für das Online-Sportwettenangebot auf bpremium.de eine deutsche Erlaubnis. Als verantwortlicher Erlaubnisinhaber ist Ladbrokes (Deutschland) Limited in der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder eingetragen.
Inhaltsverzeichnis
Status und Erlaubnis für Sportwetten
bPremium gehört in Deutschland zu den erlaubten Online-Sportwettenangeboten. Betreiber von bpremium.de ist Ladbrokes (Deutschland) Limited, eine in Malta eingetragene Gesellschaft. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder führt den Betreiber mit dem Domainnamen bpremium.de in ihrer Whitelist für Sportwetten. Damit lässt sich das Angebot der entsprechenden Produktkategorie und dem hierfür eingetragenen Unternehmen zuordnen.
- Marke und Internetadresse
- bPremium, bpremium.de.
- Erlaubnisinhaber
- Ladbrokes (Deutschland) Limited.
- Unternehmenssitz
- Malta; Gesellschaft mit Registernummer C92799.
- Art der Erlaubnis
- Länderübergreifendes Online-Angebot von Sportwetten.
- Erste Erlaubnis
- 9. Oktober 2020.
- Folgeerlaubnis
- 21. Dezember 2022.
- Zuständige Stelle
- Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL).
Die Erlaubnis ist an einen bestimmten Anbieter und eine bestimmte Form des Glücksspielangebots gebunden. Beim Namen bPremium sind daher sowohl die Produktkategorie Sportwetten als auch die zugehörige Gesellschaft wichtig. bPremium nutzt den Webauftritt bpremium.de für das deutsche Sportwettenangebot. Die Einordnung folgt dieser konkreten Verbindung von Betreiber, Domain und erlaubtem Produkt.
Ladbrokes (Deutschland) Limited gehört zur Entain-Gruppe. Die Gesellschaft ist zugleich der Erlaubnisinhaber, der für die Ausgestaltung und Durchführung des deutschen Angebots verantwortlich ist. Die Aufnahme in die offizielle Liste betrifft das Unternehmen als Anbieter der jeweiligen Produkte. Die Markenbezeichnung alleine erklärt dagegen noch nicht die Zuordnung zu einer einzelnen Erlaubnis.
Das online angebotene Sportwettenprodukt umfasst bei bPremium Einzelwetten, Kombiwetten und Live-Märkte. Die Sportwetten mit Märkten und Dezimalquoten werden über den eingetragenen Auftritt bpremium.de angeboten. Für die Zuordnung in der Whitelist steht die Kategorie Sportwetten neben eigenständigen Einträgen anderer Produkte.
Die Datumsangaben der beiden Erlaubnisschritte betreffen die Geschichte der Genehmigung. Der Beginn im Oktober 2020 und die Folgeerlaubnis vom Dezember 2022 kennzeichnen unterschiedliche Stationen desselben deutschen Sportwettenangebots. Ausschlaggebend für die Zuordnung sind daneben der richtige Betreibername und die genaue Domain.
Der Eintrag in der GGL-Whitelist
Die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder verzeichnet Ladbrokes (Deutschland) Limited für die Domain bpremium.de in der Kategorie Sportwetten. Die Erlaubnisarten sind nach Produktbereichen geordnet. Die Eintragung verbindet einen rechtlich verantwortlichen Betreiber mit einer konkreten Internetadresse und der jeweiligen Erlaubnisart.

- Produktbereich bestimmen: Für bPremium ist zunächst die Rubrik der Online-Sportwetten maßgeblich.
- Gesellschaft zuordnen: Dort erscheint Ladbrokes (Deutschland) Limited als Erlaubnisinhaber.
- Domain abgleichen: Der zugelassene Internetauftritt lautet bpremium.de.
- Eintragsdaten prüfen: Die Folgeerlaubnis und der Online-Vertriebsweg gehören zu den Erlaubnisdaten.
- Weitere Kategorien beachten: Andere Produktarten können für dieselbe Gesellschaft eigenständige Einträge besitzen.
Der offizielle Überblick erlaubter Anbieter in der GGL-Whitelist ordnet die Unternehmen nach ihrem Angebot. Bei bPremium sind die Schreibweise der Domain und die Gesellschaft besonders relevant. Ähnliche Markennamen oder andere Adressen können für eine zuverlässige Identifikation des tatsächlichen Erlaubnisinhabers nicht an die Stelle der konkreten Registrierung treten.
Der Name Ladbrokes (Deutschland) Limited bezeichnet die Gesellschaft, die das Angebot betreibt. Entain ist die übergeordnete Unternehmensgruppe. Beide Angaben beschreiben unterschiedliche Ebenen der Unternehmensstruktur: Die Gruppe vereint mehrere Marken, während der eingetragene Erlaubnisinhaber die Verantwortung für den jeweiligen deutschen Auftritt trägt.
Die zentrale Liste unterstützt die eindeutige Zuordnung eines Internetangebots. Eine Eintragung im Bereich Sportwetten bezieht sich auf Sportwetten; beim zusätzlichen Angebot virtueller Automatenspiele oder Online-Poker ist die jeweilige eigene Produktkategorie entscheidend. Deshalb steht der Domainname im Register im Zusammenhang mit dem zugelassenen Produkt und der verantwortlichen Gesellschaft.
bPremium verwendet für den Sportbereich die Domain bpremium.de. Der gleiche Domainname taucht bei Ladbrokes (Deutschland) Limited auch in weiteren registrierten Produktbereichen auf. Für Sportwetten ist jedoch die Verbindung zwischen bpremium.de und der Sportwetten-Erlaubnis maßgeblich.
Welche Aufgaben die Aufsicht übernimmt
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ist für die länderübergreifende Aufsicht über Online-Sportwetten in Deutschland zuständig. Sie erteilt entsprechende Erlaubnisse und überwacht die Einhaltung der geltenden Vorgaben durch Anbieter. Dazu gehören die rechtliche Zuordnung des Betriebs, Maßnahmen zum Spieler- und Jugendschutz und die Kontrolle wesentlicher Marktanforderungen.
- Erlaubniserteilung
- Die GGL entscheidet im vorgesehenen Verfahren über die Zulassung eines länderübergreifenden Online-Sportwettenangebots.
- Verzeichnis erlaubter Angebote
- Die Behörde führt die Whitelist, in der Anbieter und zugehörige Domains mit der passenden Produktart erscheinen.
- Aufsicht über den Betrieb
- Die Einhaltung der Anforderungen an den erlaubten Angebotsbetrieb ist Gegenstand der behördlichen Kontrolle.
- Schutz Minderjähriger
- Altersprüfung und Beschränkung der Wettteilnahme auf Erwachsene sind zentrale Anforderungen.
- Spielerschutz
- Persönliche Geldgrenzen, Spielpausen und verbindliche Ausschlussverfahren gehören zu den vorgesehenen Schutzmechanismen.
Der Markt für Online-Sportwetten ist in Deutschland erlaubnispflichtig. Eine grenzüberschreitend tätige Unternehmensgruppe ersetzt die deutsche Erlaubnis nicht durch ihre bloße internationale Präsenz. Für bpremium.de besteht die entsprechende Zuordnung über die GGL-Whitelist und den dort eingetragenen Betreiber.
Die Kontrolle der Anbieter betrifft den rechtlichen Rahmen, in dem Wetten angenommen und Konten geführt werden. Dazu zählen Anforderungen an Identitätsprüfung, Altersgrenze und personenbezogene Schutzmechanismen. Die eigentliche Wettabrechnung folgt weiterhin den gewählten Märkten und den angenommenen Quoten. Die behördliche Aufsicht legt somit den Betriebsrahmen fest, während die jeweiligen Wettscheine innerhalb dieses Rahmens nach ihren Marktbedingungen bewertet werden.
bPremium kombiniert ein Sportwettenprodukt mit einem persönlichen Kontobereich für Limits und Spielpausen. Diese Kontofunktionen stehen im Zusammenhang mit den in Deutschland geltenden Schutzvorgaben. Der Nutzer kann etwa Einzahlungs-, Einsatz- und Verlustgrenzen festlegen; die Alters- und Identitätsprüfung gehört zum Zugang des Angebots.
Die GGL führt ihre Aufgaben länderübergreifend aus. Der Name der Behörde bezeichnet damit die gemeinsame Aufsicht der Länder, nicht eine lokale Stelle für nur eine einzelne Stadt oder Region. Der Eintrag von bPremium gilt für die im Register erfasste Online-Sportwettenkategorie.
Weitere genehmigte Produktkategorien
Ladbrokes (Deutschland) Limited ist in der deutschen Whitelist neben Sportwetten auch für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele eingetragen. Als Domains erscheinen in den zusätzlichen Produktbereichen bpremium.de und partypoker.de. Diese Einträge betreffen jeweils die eigene Produktkategorie und bestehen zusätzlich zur Sportwetten-Erlaubnis.
| Produkt | Zuordnung im Register |
|---|---|
| Online-Sportwetten | bpremium.de, Online-Vertriebsweg, Folgeerlaubnis vom 21. Dezember 2022. |
| Online-Poker | bpremium.de und partypoker.de; Eintragsbeginn 10. November 2022. |
| Virtuelle Automatenspiele | bpremium.de und partypoker.de; ebenfalls Eintragsbeginn 10. November 2022. |
Die getrennte Auflistung der Produktkategorien zeigt, dass der Anbieter mehrere Arten von Online-Glücksspiel betreibt. Eine Sportwette wird nach dem Ergebnis eines Sportereignisses und dem gewählten Markt abgerechnet. Beim Online-Poker bestimmen Kartenspielregeln und Spielverlauf die Ergebnisse. Virtuelle Automatenspiele besitzen wiederum einen anderen technischen und produktspezifischen Ablauf.
Für bPremium konzentriert sich das Sportwettenangebot auf Märkte wie 1X2, Torwetten, Tennissieger und ausgewählte Live-Ereignisse. Die zusätzlichen Registereinträge beschreiben weitere zugelassene Produktarten desselben Unternehmens. Sie ändern die Grundform einer Einzelwette oder Kombiwette im Sportbereich nicht.
Die für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele erfassten Domains zeigen zugleich, dass ein Unternehmen mehr als einen Internetauftritt in einem Produktbereich verwenden kann. Bei der Zuordnung des Sportwettenangebots bleibt der Eintrag für bpremium.de entscheidend. Entain ist die Unternehmensgruppe, während Ladbrokes (Deutschland) Limited der Erlaubnisinhaber für die betreffenden Produkte ist.
Der Unterschied zwischen den Produktkategorien ist vor allem bei der Verbindung von Domain und Angebot wichtig. Derselbe Internetauftritt kann in mehreren Kategorien gelistet sein, ohne dass daraus eine einzige, undifferenzierte Gesamterlaubnis entsteht. Jede Kategorie besitzt ihren eigenen Eintrag und die dafür geltenden Voraussetzungen.
OASIS und zeitlich befristete Sperren
OASIS ist das bundesweite Sperrsystem für Glücksspiel in Deutschland. Es dient dazu, gesperrte Personen von der Teilnahme an den einbezogenen Glücksspielangeboten auszuschließen. Bei bPremium gehört eine Sperrfunktion zum vorgesehenen Spielerschutz. Eine Sperre betrifft den Zugang zur Teilnahme und wird nach den Regeln des zentralen Systems umgesetzt.
| Verfahren | Zeitlicher Rahmen |
|---|---|
| Selbstsperre mit beantragter Dauer | Mindestens drei Monate. |
| Selbstsperre ohne festgelegte Dauer | Regelmäßig ein Jahr. |
| Fremdsperre | Mindestens zwölf Monate. |
| Kurzfristige Pause | 24 Stunden. |
Bei einer Selbstsperre geht der Anstoß von der betroffenen Person aus. Wird bei der Beantragung eine entsprechende kürzere Dauer festgelegt, beträgt die Mindestdauer drei Monate. Ohne eine solche Angabe gilt grundsätzlich eine Dauer von einem Jahr. Eine Fremdsperre beruht auf einem anderen Anlass und hat eine Mindestdauer von zwölf Monaten.
Die kurzfristige Unterbrechung von 24 Stunden stellt einen gesonderten Zeitrahmen für eine rasche Spielpause bereit. bPremium bietet auch eine solche Auszeit im Kontobereich. Während eine kurze Pause eine unmittelbare Unterbrechung bewirkt, beziehen sich längerfristige Sperren auf einen ausgedehnten Zeitraum und die dafür vorgesehenen Voraussetzungen.
Die Aufhebung einer Sperre folgt den vorgeschriebenen Verfahren und ist an das Ende der maßgeblichen Mindestdauer sowie gegebenenfalls an einen gesonderten Antrag gebunden. Dadurch kann eine zuvor wirksam gewordene Sperre nicht allein durch das erneute Öffnen eines Wettkontos aufgehoben werden. Der Schutzmechanismus soll den Zugang während des festgelegten Zeitraums zuverlässig beschränken.
Die Sperrmöglichkeiten betreffen das Verhältnis zwischen Glücksspielteilnahme und persönlichen Schutzvorgaben. Die Nutzung des Wettkontos bei bPremium umfasst daneben persönliche Limits, deren Wirkung sich auf Einzahlungen, Einsätze oder die Verlustbilanz richtet. Das zentrale Sperrsystem behandelt hingegen die Teilnahmeberechtigung über den jeweiligen einzelnen Wettschein hinaus.
Spielerschutz in der Marktordnung
In Deutschland dürfen Sportwetten online nur von Erwachsenen genutzt werden. Die Altersgrenze beträgt 18 Jahre; vor der vollständigen Kontonutzung werden Alter und Identität überprüft. bPremium sieht deshalb die Prüfung personenbezogener Kontodaten vor. Die Alterskontrolle dient dazu, die Teilnahme Minderjähriger am Glücksspielangebot auszuschließen.
- Altersgrenze: Sportwetten bei bPremium richten sich an volljährige Personen ab 18 Jahren.
- Identitätsprüfung: Die Angaben zum Kontoinhaber werden für die Freigabe der Nutzung überprüft.
- Monatliche Einzahlungsschranke: Grundsätzlich gilt ein gemeinsames Limit von 1.000 € für Einzahlungen über die beteiligten Angebote hinweg.
- Persönliche Geldgrenzen: bPremium bietet zusätzlich Einzahlungs-, Einsatz- und Verlustlimits für festgelegte Zeiträume.
- Unterbrechung und Sperre: Bei einer kurzen Auszeit oder einem Selbstausschluss wird die Wettteilnahme beschränkt.
Das gemeinsame Einzahlungslimit knüpft an die Geldzufuhr zu einbezogenen Glücksspielkonten an. Dadurch werden mehrere Einzahlungen nicht allein deshalb unabhängig voneinander behandelt, weil sie über verschiedene Anbieter erfolgen. Bei bPremium lassen sich darüber hinaus persönliche Einzahlungs-, Einsatz- und Verlustgrenzen festlegen.
bPremium ermöglicht tägliche, wöchentliche und monatliche Grenzen. Für Einzahlungs- und Verlustlimits sieht der Anbieter vor, dass eine Senkung unmittelbar wirkt und die Erhöhung an eine Wartezeit gebunden ist. Die Veränderung persönlicher Grenzen gehört damit zur zeitlich geregelten Kontonutzung.
Auch die Prüfung von Zahlungsanträgen kann mit der Identitätskontrolle verbunden sein. bPremium gleicht den Inhaber des Kontos mit dem zugehörigen Zahlungsmittel ab. Die Auszahlungswege über Karte, E-Wallet und Bank werden nach der internen Freigabe über die entsprechenden Dienstleister abgewickelt. Der notwendige Sicherheitsabgleich ist Teil der Verarbeitung eines Zahlungsantrags.
Die Marktordnung verknüpft damit die Zulassung des Betreibers, das Mindestalter und die Schutzfunktionen eines Kontos. Eine angenommene Sportwette bleibt eine finanzielle Entscheidung mit möglichem Verlust des Einsatzes. Persönliche Grenzen und Sperren dienen der Begrenzung der damit verbundenen Belastungen.
Besteuerung von Sportwetten
In Deutschland fällt auf Sportwetten eine Steuer von 5,3 % des Einsatzes an. Die Abgabepflicht liegt beim Anbieter. Je nach Gestaltung der Wettabrechnung kann ein Betreiber die Steuer wirtschaftlich selbst tragen oder bei der Berechnung von Einsatz beziehungsweise Auszahlung berücksichtigen. Die Höhe der Steuer ergibt sich aus der allgemeinen Besteuerung von Sportwetten. Bei der Abrechnung können Anbieter den Aufwand in ihrer Preisgestaltung berücksichtigen.
- Bemessungsgrundlage: Ausgangspunkt ist der für die Sportwette verwendete Einsatz.
- Steuerbetrag: Bei einem beispielhaften Einsatz von 100 € entsprechen 5,3 % einem Steuerbetrag von 5,30 €.
- Berechnung der Wette: Der Wettschein wird mit der angenommenen Quote nach den Marktbedingungen abgerechnet.
- Wirtschaftliche Tragung: Der Betreiber kann den steuerlichen Aufwand bei sich belassen oder nach seinem Abrechnungsmodell berücksichtigen.
Bei einer reinen Beispielrechnung mit 20 € Einsatz und Quote 2,00 beträgt die Bruttorückzahlung einer gewonnenen Wette 40 €. Die steuerliche Behandlung beim Anbieter kann beeinflussen, welcher Betrag für die konkrete Berechnung als Einsatz gilt oder welcher Betrag nach der Abrechnung verfügbar wird. Bei bPremium richtet sich die Abrechnung eines Wettscheins nach der tatsächlich angenommenen Quote und den jeweiligen Marktregeln.
Ein gewöhnlicher privater Wettgewinn unterliegt in Deutschland grundsätzlich nicht zusätzlich einer persönlichen Einkommensteuer. Bei der Berechnung der Sportwettensteuer steht stattdessen der Einsatz im Mittelpunkt und der Betreiber ist Steuerschuldner. Die praktische Auswirkung auf einen einzelnen Wettschein hängt vom jeweiligen Gebühren- und Abrechnungsmodell ab.
bPremium verwendet Dezimalquoten für die Sportwetten. Eine Quote gibt die mögliche Bruttorückzahlung aus dem für die Wettberechnung herangezogenen Einsatz an. Bei einer Kombiwette wird die Gesamtquote aus den enthaltenen Quoten gebildet. Die steuerliche Frage bezieht sich dabei auf den Geldeinsatz und die gewählte Abrechnung, während das Spielergebnis über Gewinn oder Verlust des Scheins entscheidet.
Für die persönliche Planung bleibt eine selbst gesetzte Einsatzgrenze unabhängig davon sinnvoll, welches Modell ein Anbieter für die wirtschaftliche Tragung der Steuer nutzt. Bei bPremium können Einzahlungs-, Einsatz- und Verlustgrenzen die Kontonutzung begrenzen. Diese Einschränkungen bestehen neben der eigentlichen Steuerberechnung.









